Zimmerbörse Rostock/Reisecenter Delphini GmbH (im Folgenden: Zimmerbörse) erbringt Reiseleistungen i.S.d. § 25 UStG. Die danach anzuwendende Margenbesteuerung gilt auch für Reiseleistungen an Unternehmen (sog. B2B-Bereich). Die Rechnungsstellung durch die Zimmerbörse erfolgt daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer.
Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich in unserem Büro erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Dabei sind neben der Bezeichnung des Objekts für Ihren Aufenthalt und der Angabe der Dauer Ihres Aufenthalts auch diejenigen fakultativen Nebenleistungen anzugeben, die Sie aus unserem Angebot („Service“) zusätzlich buchen möchten. Grundlage dieses Angebotes sind unsere Ausschreibung im Internet (www.zimmerboerse.de) und ggf. ergänzende Informationen der Zimmerbörse für die jeweilige Leistung in der Form, wie Ihnen diese bei Buchung vorliegen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Zimmerbörse zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Wir behalten uns vor, eine angemessene Kaution zu erheben. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte(n) Leistung(en) enthält.
Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, mindestens aber 50,00 € zu leisten. Der vollständige Reisepreis nebst ggf. erhobener Kaution ist vor Anreise ohne weitere Anforderung fällig. Der gesamte Mietpreis kann auch am Anreisetag in unserem Büro bezahlt werden. Erst nach Eingang der Zahlung erhalten Sie Ihre Anreiseinformationen. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet. Wir sind berechtigt, entsprechende Rücktrittsgebühren zu verlangen.
Die Zimmerbörse kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Vertrag kündigen, wenn:
Sie sind jederzeit berechtigt, durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird mit Eingang bei der Zimmerbörse wirksam. In diesem Fall, sowie bei Nichtanreise können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs ergibt sich wie folgt:
Die Zimmerbörse kann Mietobjekte für einen längeren Zeitraum, mindestens jedoch für einen Monat, zu Sonderkonditionen (Monatspauschalen) anbieten. Bei vorzeitiger Abreise ist die volle Monatspauschale oder der Mietpreis pro Tag zu berechnen.
Im vereinbarten Entgelt ist keine Rücktrittskostenversicherung enthalten. Wir bieten sie auch nicht als Nebenleistung an. Sie können über unsere Internetseite www.zimmerboerse.de im Direktkontakt mit der ERV/ERGO eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Es kommt ein eigenständiger Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherung zustande.
Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich bei der Zimmerbörse anzuzeigen und hat sich der Gast den Zugang seiner Anzeige bei der Zimmerbörse schriftlich bestätigen zu lassen. Kann keine sofortige Abhilfe geschaffen werden, ist die Zimmerbörse berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten.
Ansprüche wegen nicht erbrachter Leistungen können innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend gemacht werden. Voraussetzungen dafür ist der Nachweis, dass (1.) Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, (2.) dass entsprechende Beanstandungen unverzüglich schriftlich angezeigt wurden und (3.) eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.
Alle Schäden, die auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, sind der Zimmerbörse zu ersetzen. Eigene Ansprüche der Eigentümer/Vermieter aus Delikt bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen. Gerichtsstand für alle Ansprüche der Parteien aus diesem Vertrag ist – soweit zulässigerweise vereinbar -Rostock